Gerne informiere ich Sie persönlich über die Möglichkeiten der Übernahme einer Behandlung bei mir. Einen kleinen Überblick können Sie sich hier verschaffen:
Ist Ihr Kind/der Jugendliche gesetzlich krankenversichert und liegt eine psychische Störung mit Krankheitswert vor, so haben Sie ein Recht über eine Übernahme von Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse.
Ist Ihr Kind/die/der Jugendliche privat versichert und leidet an einer Störung mit Krankheitswert, so werden die Kosten von Ihrer privaten Versicherung im Regelfall übernommen. Gerne helfe ich Ihnen bei dem Antragsverfahren und fordere für Sie die notwendigen Unterlagen an.
Selbstverständlich können Sie eine Psychotherapie oder Beratung auch privat als Selbstzahler beginnen, ohne dass Ihre Versicherung eingeschaltet wird.
Bei einigen unserer Patienten/Patientinnen gibt es einleuchtende Hinderungsgründe, die Krankenversicherung nicht einzuschalten. In jedem Fall ist es möglich eine Behandlung für Psychotherapie oder Beratung bei mir als Selbstzahler/in zu beginnen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Besprechen Sie mit mir Ihren Einzelfall und wir finden sicher eine adäquate Lösung, die Ihren Möglichkeiten, Vorstellungen und Ihrem Bedarf entspricht.